Seit 1981 unterstützen wir Schüler:innen am Pädagogium Baden-Baden
  • Digital dank VEFA

    Als Willkommensgeschenk für die neuen 5. Klässler haben wir ein äußerst digitales Geschenk gemacht.

  • Oper in der Grundschule

    Die Tourneeoper Mannheim verzauberte die Grundschüler:innen mit dem Stück "Aida und der magische Zaubertrank"

  • Mitgliederversammlung

    Am Freitag, den 24.09.2021 fand die ordentliche Mitgliederversammlung mit Vorstandswahlen der VEFA statt.

  • Besuch des London Eye

    Traditionell unterstützt die VEFA den Ausflug der Neuntklässler nach London und sponsert den Eintritt für die Top-Attraktion.

Unsere Satzung

Satzung der VEFA

Vereinigung der Eltern, Freunde und Altschüler
der Schulstiftung Pädagogium Baden-Baden e.V.

1. Die Vereinigung trägt den Namen:
"VEFA - Vereinigung der Eltern, Freunde und Altschüler der Schulstiftung PädagogiumBaden-Baden."
Sitz der Vereinigung ist Baden-Baden. Sie ist in das Vereinsregister eingetragen.

2. Die Vereinigung mit Sitz in Baden-Baden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigeZwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Zweck der Vereinigung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des §52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung.

Die Vereinigung soll den besonderen Erziehungsauftrag der Schulstiftung Pädagogium Baden-Baden gemäß dem jeweiligen Schulvertrag in jeder ihr möglichen Weise fördern. Sie hilft den Schülern und der Schule. Sie unterstützt Veranstaltungen und besondere Vorhaben, die den Aufgaben der Schule und der Schülerschaft dienen.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung von Veranstaltungen und besonderen Vorhaben der Schulstiftung Pädagogium wie z.B. Lesungen und Theateraufführungen, Wettbewerbe, Sportveranstaltungen, Exkursionen und Studienfahrten sowie die Förderung besonderer Lehr- und Lernmittel, Foren zur Berufsorientierung und Kontakt zu Altschülern der Schulstiftung Pädagogium.

3. Die Vereinigung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4. Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. DieMitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durchunverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

6. Die Vereinigung steht Eltern von Schülern, Freunden der Schulstiftung Pädagogium undAltschülern sowie Lehrern der Schule im Ruhestand offen.

7. Organe der Vereinigung sind:
1.Die Mitgliederversammlung
2.Der Vorstand

8. Der Vorstand besteht aus drei Vorsitzenden und Beisitzern.Der erste und der zweite Vorsitzende sind jeweils einzeln vertretungsbefugt. Im Innenverhältnisdarf der zweite Vorsitzende nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden oder in dessen Auftragdiesen vertreten.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Die rechtsgeschäftliche Vertretung der Vereinigung nach außen erfolgt durch den erstenVorsitzenden. Er kann diese Befugnisse auf seinen Stellvertreter übertragen.
Der Vorstand führt die Geschäfte nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. DerVorstand arbeitet ehrenamtlich.

9. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Gesamtvorstand auf schriftlichen Antrag.Mitglieder können bis spätestens drei Monate vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich beimersten Vorsitzenden ihren Austritt mit Wirkung zum Jahresende erklären.Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben, deren Höhe und Fälligkeit von derMitgliederversammlung festgelegt werden.

10. Die Mitgliederversammlung ist mindestens alle zwei Jahre vom Vorstand einzuberufen. In dieserVersammlung soll jeweils auch der Ort und die Zeit der nächsten Mitgliederversammlung festgelegtwerden.

Jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Die Mitgliederversammlungen sind in Textform unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen durch E-Mail, Fax oder normalen Brief an alle Mitglieder einzuberufen.

11. Zur Änderung der Satzung ist die Mehrheit von 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, ebenso die etwaige Auflösung der Vereinigung. Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

12. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich festzulegen und von zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen. Soweit in dieser Satzung Regelungen nicht getroffen sind, gelten für die Rechtsverhältnisse der Vereinigung die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches über eingetragene Vereine.

13. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

14. Bei Auflösung oder Aufhebung der Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Vereinigung an die Stadt Baden-Baden mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Schulstiftung Pädagogium Baden-Baden zu verwenden.

15. Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet. Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte: - das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO, - das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO, - das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO, - das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO, - das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und - das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO. Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Beschlossen von der Mitgliederversammlung in Baden-Baden am 24. September 2021

Marion Mokesch

Vorsitzende der VEFA
vefa@paeda.net

VEFA – Vereinigung der Eltern, Freunde und Altschüler

Seit 1981 versteht sich die VEFA, Vereinigung der Eltern, Freunde und Altschüler des Pädagogiums Baden-Baden e.V., als gemeinnütziger Förderverein.

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